Servicebedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Waren

Die Aufmerksamkeit des Kunden wird insbesondere auf die Bestimmungen von Klausel 8 gelenkt.

 

 

  1. Interpretation
    Business Day: Ein anderer Tag als ein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem Banken in London geöffnet sind.
    1. Geschäftstag: Ein anderer Tag als ein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem Banken in London geöffnet sind.

    2. Geschäftszeiten: Der Zeitraum von 9.00 bis 17.00 Uhr an jedem Geschäftstag.

    3. Bedingungen: Die in diesem Dokument festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von Zeit zu Zeit gemäß Abschnitt 11.4 geändert wurden.

    4. Vertrag: Der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden für den Verkauf und den Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.
    5. Kunde: Die Person oder Einheit, die die Waren vom Lieferanten kauft.

    6. Erzwingen Sie ein Ereignis der Majeure: Ein Ereignis, einen Umstand oder eine Sache, die über die angemessene Kontrolle einer Partei hinausgeht.

    7. Waren: Die Waren (oder ein Teil von ihnen) in der Reihenfolge aufgeführt.

    8. Befehl: Die Bestellung des Kunden für die Waren, wie im Bestellformular des Kunden festgelegt, die Akzeptanz des Angebots des Lieferanten oder im Vorgang des Lieferanten.

    9. Spezifikation: Jede Spezifikation für die Waren, wie in einer anwendbaren Reihenfolge angegeben.  

    10. Anbieter: Dwir Limited (in England und Wales mit Unternehmensnummer 12688528 registriert) t/a Soundbox. 
      1. A Person Beinhaltet eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine nicht rechtsfähige Körperschaft (unabhängig davon, ob sie eine separate juristische Persönlichkeit haben oder nicht).
      2. Ein Hinweis auf eine Partei umfasst ihre Nachfolger und erlaubten Zuweisungen.
      3. Ein Hinweis auf Gesetze oder gesetzgeberische Bestimmungen ist ein Hinweis darauf in der geänderten oder nachgebildeten Person. Ein Hinweis auf die Gesetzgebung oder eine gesetzgeberische Bestimmung umfasst alle nachgeordneten Gesetze, die gemäß dieser Gesetzgebung oder gesetzgeberischen Bestimmungen getroffen wurden.
      4. Alle Wörter, die den Begriffen folgen, umfassen insbesondere oder einen ähnlichen Ausdruck als veranschaulichend und dürfen den Sinn der Wörter, die diesen Begriffen vorgehen, nicht einschränken.
      5. Ein Verweis auf Schreiben oder geschrieben Ausgeschlossen Fax und E -Mail.

  2. Vertragsgrundlage
    1. Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss anderer Begriffe, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchten oder die gesetzlich, Handelspezialitäten, Praxis oder Handlungsverlauf impliziert werden.
    2. Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren gemäß diesen Bedingungen zu kaufen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bestellbedingungen und die geltenden Spezifikation vollständig und genau sind.
    3. Die Anordnung gilt als akzeptiert, wenn der Lieferant eine schriftliche Annahme der Anordnung ausgibt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Vertrag vorhanden.
    4. Der Kunde verzichtet auf jedes Recht, dass er sich sonst möglicherweise auf eine Begriff verlassen muss, die mit Dokumenten des Kunden, die mit diesen Bedingungen nicht stimmt, mit oder in irgendwelchen Dokumenten enthalten sind.
    5. Alle Proben, Zeichnungen, beschreibenden Materie oder Werbung, die vom Lieferanten erstellt wurden, und alle Beschreibungen oder Abbildungen, die in den Katalogen oder Broschüren des Lieferanten enthalten sind, werden zum alleinigen Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den in ihnen genannten Waren zu geben. Sie dürfen weder Teil des Vertrages sein noch eine vertragliche Kraft haben.
    6. Ein Zitat für die vom Lieferanten angegebenen Waren darf kein Angebot darstellen. Ein Angebot gilt nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Ausgabedatum.
    7. Die Bestellung kann nicht storniert werden, sobald die Bestellung bearbeitet wurde. Sollte der Kunde die Bestellung kündigen, wird eine Gebühr von 20% des Gesamtwerts der Bestellung einschließlich Steuern angewendet.

  3. Waren
    1. Die Waren werden im Verkaufskatalog des Lieferanten beschrieben (wie durch eine anwendbare Spezifikation geändert).
    2. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikation bei Bedarf von geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu ändern, und der Lieferant benachrichtigt den Kunden in einem solchen Ereignis.
  4. Lieferung
    1. Die Lieferung der Waren gilt am dritten Werktag nach dem Tag, an dem der Lieferant den Kunden mit der Ware bereit sei, um 9.00 Uhr abgeschlossen zu sein. Und
    2. Der Lieferant speichert die Waren, bis die tatsächliche Lieferung stattfindet, und berechnet den Kunden für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich Versicherungen).
    1. Der Lieferant sorgt dafür, dass jede Lieferung der Waren von einem Lieferschein begleitet wird, der das Datum der Bestellung, alle relevanten Lieferantenreferenznummern sowie die Art und Menge der Waren zeigt.
    2. Der Lieferant liefert die Waren an den Ort, an dem in der Bestellung oder an einem anderen Standort festgelegt wird, da die Parteien zu einem Zeitpunkt nach der Benachrichtigung des Lieferanten den Kunden darüber informieren, dass die Waren fertig sind.
    3. Die Lieferung wird nach Abschluss des Entladens der Waren am Lieferort abgeschlossen.
    4. Alle für die Lieferung angegebenen Daten sind nur ungefähr und die Zeit der Lieferung ist nicht von entscheidender Bedeutung. Der Lieferant haftet nicht für eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren, die durch ein Ereignis von Force Majeure oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen, die für die Lieferung der Waren relevant sind, verursacht werden.
    5. Wenn der Lieferant die Waren nicht liefert, ist seine Haftung auf die Kosten und Ausgaben beschränkt, die dem Kunden bei der Erlangung von Ersatzwaren mit ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem günstigsten Markt entstehen, weniger als der Preis der Waren. Der Lieferant haftet nicht, dass die Waren nicht geliefert werden können, soweit ein solcher Fehler durch ein Ereignis des Erwerbs in der Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen für die Lieferung der Lieferanten, zu erteilen, verursacht wird Waren.
    6. Wenn der Kunde innerhalb von 3 (drei) Geschäftstagen nach dem Lieferanten die Lieferung der Waren nicht übernimmt mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag in Bezug auf die Ware:
    7. Wenn 10 (zehn) Werktage nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Ware zur Lieferung bereit sei, der Kunde nicht über diese zugefügt hat, kann der Lieferant die Kundenspeicherkosten in Höhe von 5% der Gesamtbestellung in Rechnung stellen Die Kosten einschließlich Steuern für jeden Zeitraum von 5 Arbeitstagen, an denen die Waren gespeichert bleiben.
    8. Der Lieferant kann die Waren nach Raten liefern, die für separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Jede Rate muss einen separaten Vertrag darstellen. Jede Verzögerung bei Lieferung oder Mangel in einer Rate berechtigt den Kunden nicht, andere Raten zu stornieren.
    9. Wenn die Lieferung aufgrund der Ablehnung durch den Kunden nicht abgeschlossen werden kann, gilt dies als fehlgeschlagene Installation. Der Lieferant berechnet dem Kunden die vollständige Installationsgebühr, wie auf der Rechnungsrechnung detailliert beschrieben.
    10. Die Lieferung kann nicht nach 48 Stunden vor dem geplanten Liefertermin vom Kunden neu geplant werden. Wenn der Kunde später als 48 Stunden vor dem geplanten Liefertermin eine Änderung des Lieferplanes verlangt, berechnet der Lieferant dem Kunden eine Verwaltungsgebühr für 10% des Gesamtbestellwerts einschließlich Steuern.

  5. Qualität
    1. entsprechen in allen materiellen Respekten mit ihrer Beschreibung und jeder geltenden Spezifikation.
    2. frei von materiellen Defekten in Bezug auf Design, Material und Verarbeitung sein; Und
    3. von zufriedenstellender Qualität sein (im Sinne des Verkaufs des Warengesetzes von 1979).
    1. Der Kunde gibt dem Lieferanten während der Garantiefrist innerhalb einer angemessenen Entdeckungszeit schriftlich mit, dass einige oder alle Waren nicht der in Abschnitt 5.1 festgelegten Garantie entsprechen.
    2. Der Lieferant hat eine angemessene Gelegenheit, solche Waren zu prüfen. Und
    3. Der Kunde (wenn der Lieferant dazu aufgefordert wird) gibt solche Waren zu den Kosten des Kunden an den Geschäftsbereich des Lieferanten zurück.
    4. Der Lieferant muss die fehlerhaften Waren (oder die relevanten defekten Teil (en)) nach seiner Wahl reparieren oder ersetzen oder den Preis der fehlerhaften Waren vollständig erstatten.
    1. Der Kunde nutzt solche Waren nach der Mitteilung gemäß Abschnitt 5.2 weiter.
    2. Der Defekt entsteht, weil der Kunde den mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten nicht befolgt, die Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls es keine) gute Handelspraxis bezüglich derselben Praxis hat;
    3. Der Defekt ergibt sich aus dem Lieferanten nach Zeichnen, Design oder Spezifikation, die vom Kunden bereitgestellt werden.
    4. Der Kunde verändert oder repariert solche Waren ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten.
    5. Der Defekt ergibt sich aus fairen Verschleiß, vorsätzlichen Schäden, Fahrlässigkeit oder abnormaler Speicherung oder Arbeitsbedingungen. oder
    6. Die Waren unterscheiden sich von ihrer Beschreibung und jeder geltenden Spezifikation aufgrund von Änderungen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen entsprechen.
    1. Der Lieferant garantiert das bei der Lieferung und für (i) einen Zeitraum von 60 Monaten ab dem Datum der Lieferung in Bezug auf den externen Rahmen (ii) einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Lieferung in Bezug auf elektrische Teile und (( iii) eine Zeitspanne von 12 Monaten in Bezug auf alle anderen Komponententeile (jeweils der Garantiezeitraum), müssen die Waren:
    2. Vorbehaltlich der Klausel 5.3, wenn:
    3. Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Abschnitt 5.1 dargelegten Garantie, wenn:
    4. Sofern nicht in dieser Klausel 5 angegeben ist, haftet der Lieferant dem Kunden nicht, wenn die Waren nicht in Abschnitt 5.1 eingehalten wird.
    5. Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Verkaufsgesetzes 1979 implizierten Bedingungen sind aus dem Vertrag ausgeschlossen.
    6. Diese Bedingungen gelten für reparierte oder vom Lieferanten gelieferte Ersatzgüter.

  6. Titel und Risiko
    1. Speichern Sie die Waren getrennt von allen anderen vom Kunden gehaltenen Waren, damit sie als Eigentum des Lieferanten leicht identifizierbar bleiben.
    2. Nicht entfernen, entfernen oder verdecken, um Markierungen oder Verpackungen auf die Waren zu identifizieren oder zu verbringen;
    3. Die Ware in zufriedenstellendem Zustand aufrechterhalten und ab dem Datum der Lieferung gegen alle Risiken für ihren vollen Preis versichert.
    4. Benachrichtigen Sie den Lieferanten sofort, wenn er einer der in Abschnitt 9.1 (b) aufgeführten Ereignisse in Abschnitt 9.1 (d) unterliegt; Und
    5. Geben Sie dem Lieferanten Informationen wie der Lieferant von Zeit zu Zeit in Bezug auf:
      1. die Ware; Und
      2. Die laufende finanzielle Position des Kunden.
    1. Vorbehaltlich der Klausel 6.2 muss das Risiko in der Ware nach Abschluss der Lieferung an den Kunden weitergegeben.
    2. Das Titel an den Waren wird nicht an den Kunden weitergegeben, wenn der Lieferant die Zahlung in vollem Umfang (in bar oder gelöschter Mittel) für die Waren erhält.
    3. Bis zum Titel der Ware an den Kunden übergeben ist, muss der Kunde:
    4. Der Lieferant kann jederzeit vor dem Titel, vor dem die Waren an den Kunden übergeben Waren werden gelagert, um sie zurückzugewinnen.

  7. Preis und Zahlung
    1. Jeder Faktor, der über die Kontrolle des Lieferanten hinausgeht (einschließlich Devisenschwankungen, Erhöhungen der Steuern und Pflichten und Erhöhungen der Arbeits-, Material- und anderen Produktionskosten);
    2. jede Anfrage des Kunden, die Liefertermin, Mengen oder Arten der geordneten Waren oder die Spezifikation zu ändern; oder
    3. Jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder des Misserfolgs des Kunden verursacht wird, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben.
    1. Ausgeschlossenen Beträge in Bezug auf die Wertschöpfungssteuer (Mehrwertsteuer), die der Kunde zusätzlich dem Lieferanten zum vorherrschenden Satz an den Lieferanten zahlt, vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung; Und
    2. Ausschließen die Kosten und Gebühren für Verpackungen, Versicherungen, Transport- und Installationen (gegebenenfalls) der Waren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden müssen.
    1. Der Preis der Waren ist der in der Bestellung festgelegte Preis oder, wenn kein Preis angegeben wird, der Preis, der in der veröffentlichten Preisliste des Lieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung in Kraft ist.
    2. Der Lieferant kann den Kunden jederzeit bis zu 5 (fünf) Werktage vor der Lieferung den Kunde erhöhen, erhöhen Sie den Preis der Waren, um eine Erhöhung der Kosten der Waren widerzuspiegeln, die darauf zurückzuführen sind:
    3. Der Preis der Ware:
    4. Sparen Sie, wie vom Lieferanten schriftlich vereinbart, die Zahlung für die Waren muss vor der Lieferung gemäß der Bestellung an das vom Lieferant schriftliche Nominierte Bankkonto erfolgen, und die Zahlungszeit ist von entscheidender Bedeutung des Vertrags.
    5. Wenn der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum eine Zahlung aufgrund des Lieferanten nach dem Vertrag nicht leistet, zahlt der Kunde ohne Begrenzung der Rechtsmittel des Lieferanten nach Abschnitt 9 Zinsen für den überfälligen Betrag bis zur Zahlung des überfälligen Betrags Zinsen für den überfälligen Betrag , ob vor oder nach dem Gericht. Zinsen nach dieser Klausel 7.6 werden von Zeit zu Zeit jeden Tag mit 4% pro Jahr über dem Basissatz der Bank of England auftreten, jedoch mit 4% pro Jahr für einen Zeitraum, in dem dieser Basissatz unter 0% liegt und der Lieferant die Lieferung von der Lieferung von aussetzen kann Die Waren bis zur Zahlung vollständig geleistet.
    6. Alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge werden ohne Ausrichtung, Gegenverfolgung, Abzug oder Zurückhalten vollständig bezahlt (abgesehen von einem Abzug oder Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern).

  8. Haftungsbeschränkung
    1. Tod oder Personenschäden durch Fahrlässigkeit;
    2. Betrug oder betrügerische falsche Darstellung;
    3. Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Verkaufsgesetzes 1979 implizierten Bedingungen; oder
    4. defekte Produkte im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes 1987.
    1. Gewinnverlust;
    2. Umsatz- oder Geschäftsverlust;
    3. Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
    4. Verlust erwarteter Ersparnisse;
    5. Nutzungsverlust oder Korruption von Software, Daten oder Informationen;
    6. Verlust von oder Schädigung des guten Willens; Und
    7. indirekter oder Folgeverlust.
    1. Zu den Verweise auf die Haftung in dieser Klausel 8 gehören jede Art von Haftung, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entsteht, einschließlich der Haftung im Vertrag, der unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), der falschen Darstellung, der Rückerstattung oder anderweitig.
    2. Nichts im Vertrag begrenzt eine Haftung, die rechtlich nicht begrenzt werden kann, einschließlich der Haftung für:
    3. Vorbehaltlich von Klausel 8.3 darf die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags den Gesamtpreis der Ware nicht überschreiten.
    4. Vorbehaltlich der Klausel 8.3 sind die folgenden Arten von Verlust vollständig ausgeschlossen:
    5. Diese Klausel 8 überlebt die Kündigung des Vertrags.

  9. Beendigung
    1. Der Kunde begeht einen wesentlichen Verstoß gegen eine Vertragsdauer, und (wenn ein solcher Verstoß abgeleitet ist) kann diese Verletzung innerhalb von 10 (zehn) Werktagen, nach denen schriftlich benachrichtigt wird, nicht behoben.
    2. Der Kunde führt einen Schritt oder eine Maßnahme im Zusammenhang mit seiner Eintrittsverwaltung, der vorläufigen Liquidation oder einer Zusammensetzung oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer in Bezug auf eine Lösungsmittelumstrukturierung), die ein Moratorium erhält und freiwillig oder in der Reihenfolge des Gericht, es sei denn ;
    3. Der Kunde sperrt, droht auszusetzen, hört auf oder droht es, alle oder einen wesentlichen Teil seines Geschäfts weiterzusetzen. oder
    4. Die finanzielle Position des Kunden verschlechtert sich so weit, die Meinung vernünftig zu rechtfertigen, dass seine Fähigkeit, die Vertragsbedingungen zu wirken, in Gefahr ist.
    1. Ohne seine anderen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er dem Kunden schriftlich Mitteilung gibt, wenn:
    2. Ohne seine anderen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann der Lieferant die Bereitstellung der Waren im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aussetzen, wenn der Kunde einer der in Abschnitt 9.1 (b) aufgeführten Ereignisse in Abschnitt 9.1 unterliegt (Abschnitt 9.1 ( d) oder der Lieferant ist vernünftigerweise der Ansicht, dass der Kunde einem von ihnen unterliegt oder wenn der Kunde keinen Betrag zahlt, der nach diesem Vertrag am Fälligkeitsdatum für die Zahlung fällig wird.
    3. Ohne seine anderen Rechte oder Abhilfemaßnahmen zu begrenzen, kann der Lieferant den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem der Kunde schriftlich angekündigt wird, wenn der Kunde keinen nach dem Vertrag am Fälligkeitsdatum für die Zahlungsdatum fälligen Betrag zahlt.
    4. Bei der Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund zahlt der Kunde dem Lieferanten sofort alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen des Lieferanten, und in Bezug auf Waren, für die jedoch keine Rechnung eingereicht wurde vom Kunden sofort nach Erhalt zu zahlen sein.
    5. Die Kündigung oder Ablauf des Vertrags, so wie er auch ist, hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die als Kündigung oder Ablauf angehäuft haben, einschließlich des Rechts, Schadensersatz in Bezug auf eine Vertragsverletzung zu gründen, die bei oder vor dem vorhanden war Datum der Kündigung oder Ablauf.
    6. Jede Bestimmung des Vertrags, der ausdrücklich oder impliziten in die oder nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags in Kraft treten oder in Kraft tritt, bleibt in vollem Umfang in Kraft und Wirkung.

  10. höhere Gewalt
    1. Keine Partei hat Verstoß gegen den Vertrag oder auf andere Weise für ein Versagen oder eine Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn eine solche Verzögerung oder ein Versagen aus einem Ereignis von Streitkräften entsteht. Die Zeit für die Erfüllung solcher Verpflichtungen wird entsprechend verlängert. Wenn die Zeitspanne oder die Nichtdauer von 4 (vier) Monaten fortgesetzt werden, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag kündigen, indem die betroffene Partei 30 Tage schriftlich bekannt gegeben.
  11. Allgemein
    1. Der Lieferant kann jederzeit zu Abschluss, Übertragung, Hypotheken, Gebühren, Unteraufträgen, Delegieren, Defizieren eines Treuhands über eine andere Weise mit allen oder einer seiner Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zuweisen, ein Vertrauen deklarieren.
    2. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht oder alle seine Rechte oder Verpflichtungen, die einen oder alle seine Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vertrag aus dem Vertrag aus dem Vertrag über eine andere Weise oder alle seine Rechte oder Verpflichtungen eingehen, nicht übertragen, übertragen, beauftragt, berechnet, vergeben, delegieren, ein Vertrauen deklarieren.
    1. Jede Partei verpflichtet, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt während des Vertrags und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags an eine Person über vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Vermögenswerte, die Angelegenheiten, Kunden, Kunden, Kunden oder Lieferanten des andere Partei, außer wie in Klausel 11.2 (b) zulässig.
    2. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
      1. an seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer oder Berater, die solche Informationen kennen müssen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Jede Partei sorgt dafür, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenbart, dieser Klausel 11.2 entsprechen. Und
      2. Wie gesetzlich vorgeschrieben sein, ein Gericht für zuständige Gerichtsbarkeit oder eine staatliche oder regulatorische Behörde.
    3. Keine Partei nutzt die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu einem anderen Zweck, als ihre Rechte auszuüben und ihre Verpflichtungen gemäß oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu erfüllen.
    1. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
    2. Jede Partei erkennt an, dass sie bei Abschluss des Vertrags nicht auf eine Erklärung, Vertretung, Sicherheit oder Garantie (unabhängig oder fahrlässig gemacht wurde) beruht, die nicht im Vertrag festgelegt sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf unschuldige oder fahrlässige falsche Darstellung oder fahrlässige falsche Aussage hat, basierend auf einer Erklärung im Vertrag.
    1. Außer wie in Abschnitt 2.4 dargelegt, ist ein Verzicht auf ein Recht oder Abhilfe nur dann wirksam, wenn es schriftlich verabreicht wird und gilt nicht als Verzicht auf ein nachfolgendes Recht oder Abhilfe.
    2. Eine Verzögerung oder Nichtausübung oder die einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels dürfen weder auf diese noch ein anderes Recht oder ein anderes Recht verzichten, und es wird auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder einschränken.
    1. Jede Mitteilung an eine Partei nach oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist schriftlich zu sein und muss:
      1. Lieferung von Hand oder Prepaid First-Class-Post oder einem anderen Dienstleistungsdienst am nächsten Arbeitstag in seinem eingetragenen Büro (falls ein Unternehmen) oder sein Hauptgeschäftssitz (in einem anderen Fall).
    2. Jede Mitteilung gilt als Eingang:
      1. Wenn er von Hand geliefert wird, bleibt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung an der richtigen Adresse;
      2. Wenn Sie am zweiten Werktag nach der Veröffentlichung vom vorbezahlten erstklassigen Post oder einem anderen Lieferservice für den nächsten Arbeitstag um 9.00 Uhr gesendet werden.
    3. Diese Klausel gilt nicht für die Dienstleistung eines Verfahrens oder anderer Dokumente in rechtlichen Schritten oder gegebenenfalls ein Schiedsverfahren oder eine andere Methode zur Streitbeilegung.
    1. Aufgabe und andere Geschäfte.
    2. Vertraulichkeit.
    3. Gesamte Vereinbarung.
    4. Variation. Keine Variation dieses Vertrags ist wirksam, es sei denn, er schriftlich und unterzeichnet von den Parteien (oder ihren autorisierten Vertretern).
    5. Verzicht.
    6. Abfindung. Wenn eine Bestimmung oder Teilprovision des Vertrags ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist oder wird, gilt er als gelöscht an, aber dies beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Restes des Vertrags. Wenn eine Bestimmung des Vertrags gemäß dieser Klausel 11.6 gelöscht wird, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die das beabsichtigte kommerzielle Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.
    7. Mitteilungen.
    8. Regierungsgesetz. Der Vertrag und jeder Streit oder Anspruch (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder Bildung ergeben, unterliegen und werden gemäß dem Gesetz von England und Wales ausgelegt.
    9. Regierungsgesetz. Der Vertrag und jeder Streit oder Anspruch (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder Bildung ergeben, unterliegen und werden gemäß dem Gesetz von England und Wales ausgelegt.
    10. Zuständigkeit. Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales ausschließlich zuständig sind, um Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) zu begleichen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Gegenstand oder Formation ergeben.