Bedingungen der Dienstleistung
Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Waren
Der Kunde wird insbesondere auf die Bestimmungen von Artikel 8 hingewiesen.
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Auslegung
Geschäftstag: ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Feiertag in England ist und an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
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Geschäftstag: ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in England ist, an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
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Geschäftszeiten: der Zeitraum von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr an einem beliebigen Geschäftstag.
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Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen, die von Zeit zu Zeit gemäß Klausel 11.4 geändert werden.
- Vertrag: der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
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Kunde: die natürliche oder juristische Person, die die Waren vom Lieferanten kauft.
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Höhere Gewalt: ein Ereignis, ein Umstand oder eine Ursache, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt.
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Waren: die Waren (oder Teile davon), die in der Bestellung aufgeführt sind.
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Bestellung: die Bestellung des Kunden für die Waren, wie sie im Bestellformular des Kunden, in der Annahme des Angebots des Lieferanten durch den Kunden oder auf der Rückseite angegeben ist.
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Spezifikation: jede Spezifikation für die Waren, die in einem entsprechenden Auftrag angegeben ist.
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Lieferant: DWIR Limited (eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 12688528) t/a Soundbox.
- Eine Person umfasst eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).
- Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger ein.
- Ein Verweis auf eine Rechtsvorschrift ist ein Verweis auf diese in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die aufgrund dieses Gesetzes oder dieser Rechtsvorschrift erlassen wurden.
- Wörter, die auf die Begriffe "einschließlich", "einschließlich", "insbesondere", "zum Beispiel" oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind zur Veranschaulichung zu verstehen und schränken den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Wörter nicht ein.
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Ein Verweis auf schriftlich oder schriftlich schließt Fax und E-Mail aus.
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Grundlage des Vertrags
- Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Handelsverlauf impliziert sind.
- Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu kaufen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind.
- Die Bestellung gilt als angenommen, wenn der Lieferant eine schriftliche Annahme der Bestellung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
- Der Kunde verzichtet auf jedes Recht, sich auf Bedingungen zu berufen, die auf Dokumenten des Kunden vermerkt sind, mit diesen geliefert werden oder in diesen enthalten sind und die mit diesen Bedingungen unvereinbar sind.
- Die vom Lieferanten erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie die in den Katalogen oder Broschüren des Lieferanten enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den darin genannten Waren zu vermitteln. Sie sind weder Teil des Vertrages noch haben sie vertragliche Wirkung.
- Ein vom Lieferanten abgegebenes Angebot für die Waren stellt kein Angebot dar. Ein Kostenvoranschlag ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Ausstellungsdatum gültig.
- Die Bestellung kann nicht mehr storniert werden, sobald die Bestellung bearbeitet wurde. Sollte der Kunde die Bestellung stornieren wollen, wird eine Gebühr in Höhe von 20 % des Gesamtwerts der Bestellung einschließlich Steuern fällig.
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Waren
- Die Waren sind im Verkaufskatalog des Lieferanten beschrieben (in der durch eine entsprechende Spezifikation geänderten Fassung).
- Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikation zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist, und der Lieferant wird den Kunden in einem solchen Fall benachrichtigen.
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Lieferung
- Der Lieferant stellt sicher, dass jeder Warenlieferung ein Lieferschein beiliegt, der das Datum der Bestellung, alle relevanten Referenznummern des Lieferanten sowie Art und Menge der Waren enthält.
- Der Lieferant liefert die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können (Lieferort), und zwar zu jedem Zeitpunkt, nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind.
- Die Lieferung ist mit dem Abschluss des Entladens der Waren am Lieferort abgeschlossen.
- Alle für die Lieferung angegebenen Termine sind nur annähernd und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
- Liefert der Lieferant die Waren nicht, beschränkt sich seine Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Preises der Waren. Der Lieferant haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, soweit diese durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht wurde.
- Nimmt der Kunde die Waren nicht innerhalb von 3 (drei) Werktagen, nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereitstehen, ab, so gilt die Lieferung der Waren als erfolgt, es sei denn, das Versäumnis oder die Verzögerung wird durch ein Ereignis höherer Gewalt oder durch die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten in Bezug auf die Waren verursacht:
- gilt die Lieferung der Waren um 9.00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind, als abgeschlossen; und
- der Lieferant lagert die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung.
- Wenn der Kunde 10 (zehn) Werktage nach dem Tag, an dem der Lieferant den Kunden über die Lieferbereitschaft der Waren informiert hat, die Waren noch nicht abgenommen hat, kann der Lieferant dem Kunden für jeden Zeitraum von 5 Arbeitstagen, an dem die Waren gelagert bleiben, Lagerkosten in Höhe von 5 % der Gesamtkosten der Bestellung einschließlich Steuern in Rechnung stellen.
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Der Lieferant kann die Waren in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Lieferverzögerungen oder Mängel an einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teillieferung.
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Kann die Lieferung aufgrund der Weigerung des Kunden nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so gilt dies als gescheiterte Installation. Der Lieferant wird dem Kunden die volle Installationsgebühr in Rechnung stellen, wie sie in der entsprechenden Rechnung aufgeführt ist.
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Die Lieferung kann vom Kunden nicht später als 48 Stunden vor dem geplanten Liefertermin verschoben werden. Beantragt der Kunde später als 48 Stunden vor dem geplanten Liefertermin eine Änderung des Lieferplans, berechnet der Lieferant dem Kunden eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % des gesamten Auftragswerts einschließlich Steuern.
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Qualität
- Der Lieferant garantiert, dass die Waren bei Lieferung und für (i) einen Zeitraum von 60 Monaten ab dem Lieferdatum in Bezug auf den Außenrahmen, (ii) einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Lieferdatum in Bezug auf alle elektrischen Teile und (iii) einen Zeitraum von 12 Monaten in Bezug auf alle und alle anderen Komponenten (jeweils die Garantiezeit):
- in allen wesentlichen Punkten mit ihrer Beschreibung und allen anwendbaren Spezifikationen übereinstimmen.
- frei von wesentlichen Mängeln in Design, Material und Verarbeitung sein; und
- von zufriedenstellender Qualität sein (im Sinne des Sale of Goods Act 1979).
- Vorbehaltlich der Klausel 5.3, wenn:
- der Kunde den Lieferanten während der Gewährleistungsfrist innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Feststellung, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 5.1. genannten Gewährleistung entsprechen, schriftlich benachrichtigt
- der Lieferant erhält eine angemessene Gelegenheit, diese Waren zu prüfen; und
- der Kunde (wenn er vom Lieferanten dazu aufgefordert wird) diese Waren auf seine Kosten an den Geschäftssitz des Lieferanten zurücksendet,
- wird der Lieferant nach seiner Wahl die mangelhaften Waren (oder die betreffenden mangelhaften Teile davon) reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren in voller Höhe erstatten.
- Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 festgelegten Garantie durch die Waren, wenn:
- der Kunde die Waren nach der Benachrichtigung gemäß Klausel 5.2 weiter nutzt;
- der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten bezüglich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) der guten Handelspraxis in Bezug auf dieselben nicht befolgt hat;
- der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Lieferant eine vom Kunden gelieferte Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation befolgt hat;
- der Kunde die Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten verändert oder repariert;
- der Mangel durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden ist; oder
- die Waren aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von ihrer Beschreibung und den geltenden Spezifikationen abweichen.
- Mit Ausnahme der in dieser Klausel 5 genannten Fälle haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 genannten Gewährleistung.
- Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bestimmungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
- Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
- Der Lieferant garantiert, dass die Waren bei Lieferung und für (i) einen Zeitraum von 60 Monaten ab dem Lieferdatum in Bezug auf den Außenrahmen, (ii) einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Lieferdatum in Bezug auf alle elektrischen Teile und (iii) einen Zeitraum von 12 Monaten in Bezug auf alle und alle anderen Komponenten (jeweils die Garantiezeit):
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Eigentum und Risiko
- Vorbehaltlich der Klausel 6.2 geht das Risiko an den Waren mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
- Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Lieferant die vollständige Zahlung (in bar oder durch verrechnete Mittel) für die Waren erhalten hat.
- Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
- die Waren getrennt von allen anderen Waren, die sich im Besitz des Kunden befinden, zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum des Lieferanten erkennbar bleiben;
- keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren zu entfernen, zu verunstalten oder zu verdecken;
- die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
- den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 9.1(b) bis Klausel 9.1(d) aufgeführten Ereignisse eintritt; und
- dem Lieferanten die Informationen zu geben, die der Lieferant von Zeit zu Zeit vernünftigerweise anfordert, und zwar in Bezug auf:
- die Waren; und
- die laufende Finanzlage des Bestellers.
- Der Lieferant kann jederzeit, bevor das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, den Kunden auffordern, alle in seinem Besitz befindlichen Waren auszuliefern, und, falls der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommt, alle Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, betreten, um sie zurückzuholen.
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Preis und Zahlung
- Der Preis für die Waren ist der in der Bestellung angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der in der veröffentlichten Preisliste des Lieferanten angegebene Preis, der zum Zeitpunkt der Lieferung gilt.
- Der Lieferant kann den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Kunden jederzeit bis zu 5 (fünf) Werktagen vor der Lieferung erhöhen, um einen Anstieg der Kosten für die Waren widerzuspiegeln, der zurückzuführen ist auf:
- Faktoren, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat (einschließlich Wechselkursschwankungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Erhöhungen von Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
- eine Aufforderung des Kunden, den/die Liefertermin(e), die Menge oder Art der bestellten Waren oder die Spezifikation zu ändern; oder
- jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
- Der Preis der Waren:
- schließt Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.) aus, die der Kunde vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen MwSt.-Rechnung zusätzlich an den Lieferanten zum geltenden Satz zu zahlen hat; und
- schließt die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung, Transport und Installation (falls zutreffend) der Waren aus, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
- Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen mit dem Lieferanten muss die Zahlung für die Waren vor der Lieferung gemäß den Angaben in der Bestellung auf das vom Lieferanten schriftlich benannte Bankkonto erfolgen, und die Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags.
- Leistet der Kunde eine dem Lieferanten vertraglich geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum, so hat der Kunde - ohne Einschränkung der Rechtsmittel des Lieferanten gemäß Klausel 9 - Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung des überfälligen Betrags zu zahlen, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil. Die Zinsen gemäß dieser Klausel 7.6 werden täglich mit 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England berechnet, jedoch mit 4 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem der Basiszinssatz unter 0 % liegt, und der Lieferant kann die Lieferung der Waren aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
- Alle im Rahmen des Vertrages fälligen Beträge sind ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Abzugs oder Einbehalts von Steuern) in voller Höhe zu zahlen.
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Begrenzung der Haftung
- Verweise auf die Haftung in dieser Klausel 8 umfassen jede Art von Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig.
- Der Vertrag schränkt keine Haftung ein, die rechtlich nicht eingeschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:
- Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit;
- Betrug oder arglistige Täuschung;
- Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act von 1979 implizierten Bedingungen oder
- fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act 1987.
- Vorbehaltlich der Klausel 8.3 übersteigt die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden aus diesem Vertrag nicht den Gesamtpreis der Waren.
- Vorbehaltlich der Klausel 8.3 sind die folgenden Arten von Verlusten vollständig ausgeschlossen:
- entgangener Gewinn;
- Verlust von Verkäufen oder Geschäften;
- Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
- Verlust von erwarteten Einsparungen;
- Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen;
- Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts; und
- indirekte Verluste oder Folgeschäden.
- Diese Klausel 8 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
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Beendigung
- Ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
- der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und (falls eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach schriftlicher Aufforderung behebt;
- der Kunde unternimmt Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der Erwirkung eines Zahlungsaufschubs, der Liquidation (entweder freiwillig oder durch gerichtliche Anordnung, es sei denn, dies geschieht zum Zweck einer solventen Umstrukturierung), der Einsetzung eines Konkursverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder, falls der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung erfolgt, im Zusammenhang mit einem vergleichbaren Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung;
- der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt, auszusetzen droht, aufgibt oder aufzugeben droht; oder
- sich die finanzielle Lage des Kunden so weit verschlechtert, dass die Annahme gerechtfertigt ist, dass seine Fähigkeit, die Vertragsbedingungen zu erfüllen, gefährdet ist.
- Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann der Lieferant die Lieferung der Waren im Rahmen des Vertrages oder eines anderen Vertrages zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aussetzen, wenn beim Kunden eines der in Klausel 9.1(b) bis Klausel 9.1(d) aufgeführten Ereignisse eintritt oder der Lieferant vernünftigerweise davon ausgeht, dass beim Kunden eines dieser Ereignisse eintreten wird, oder wenn der Kunde einen im Rahmen dieses Vertrages fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.
- Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde einen im Rahmen des Vertrages fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.
- Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen zu zahlen; für gelieferte Waren, für die keine Rechnung vorgelegt wurde, hat der Lieferant eine Rechnung vorzulegen, die vom Kunden sofort nach Erhalt zu zahlen ist.
- Die Beendigung oder das Erlöschen des Vertrages, wie auch immer es zustande kommt, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens bestand.
- Alle Bestimmungen des Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach der Kündigung oder dem Ablauf des Vertrages in Kraft treten oder fortbestehen sollen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
- Ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
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Höhere Gewalt
- Keine Partei ist vertragsbrüchig oder anderweitig haftbar für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird entsprechend verlängert. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung 4 (vier) Monate an, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
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Allgemeines
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Abtretung und sonstige Geschäfte
- Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, zu delegieren, treuhänderisch zu verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen umzugehen.
- Der Abnehmer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch verwalten oder auf andere Art und Weise damit umgehen.
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Vertraulichkeit.
(a) Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt während des Vertrags und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Vermögenswerte, Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei an irgendeine Person weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 11.2(b) zulässig. (b) Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen :
(i) ihren Angestellten, leitenden Angestellten, Vertretern, Auftragnehmern, Unterauftragnehmern oder Beratern, die diese Informationen für die Ausübung der Rechte der Partei oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag benötigen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 11.2 einhalten; und
(ii) wie es das Gesetz, ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorschreibt .
(c) Keine derParteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu einem anderen Zweck als zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Pflichten aus oder in Verbindung mit dem Vertrag verwenden.
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Gesamte Vereinbarung.
(a) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar .
(b) Jede Partei erkennt an, dass sie sich bei Abschluss des Vertrages nicht auf Erklärungen, Darstellungen, Zusicherungen oder Garantien (ob unschuldig oder fahrlässig gemacht) verlässt, die nicht im Vertrag enthalten sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf eine unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung oder eine fahrlässige Falschaussage auf der Grundlage einer Erklärung im Vertrag hat.
- Änderung. Änderungen dieses Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet werden.
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Verzicht.
(a) Mit Ausnahme von Klausel 2.4 ist ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf ein späteres Recht oder einen Rechtsbehelf.
(b) EineVerzögerung oder ein Versäumnis bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels oder die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels bedeutet weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel, noch wird dadurch die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder eingeschränkt.
- Abtrennung. Sollte eine Bestimmung oder eine Teilbestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als gestrichen, was jedoch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Wird eine Bestimmung des Vertrages gemäß dieser Klausel 11.6 als gestrichen angesehen, so werden die Parteien nach Treu und Glauben eine Ersatzbestimmung aushandeln, die das mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis so weit wie möglich erreicht.
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Bekanntmachungen.
(a) Alle Mitteilungen, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag gemacht werden, bedürfen der Schriftform und müssen erfolgen :
(i) eigenhändig oder per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag an ihrem eingetragenen Sitz (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder ihrem Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) zugestellt werden.
(b) Jede Mitteilung gilt als zugegangen :
(i) bei persönlicher Übergabe zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung an der richtigen Adresse abgegeben wird ;
(ii) wenn sie per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag versandt wird, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe .
(c) Diese Klausel gilt nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegebenenfalls eines Schiedsverfahrens oder einer anderen Methode der Streitbeilegung .
- Rechte Dritter. Aus dem Vertrag ergeben sich keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zur Durchsetzung einer Vertragsklausel.
- Geltendes Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden nach diesem ausgelegt.
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Gerichtsstand. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen.
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Abtretung und sonstige Geschäfte